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Unseriöse Anbieter

Achtung! Augen auf!

Immer wieder verunsichern oft dubiose Unternehmen mit meist wettbewerbswidrig aufgemachten Akquisitionsformularen Unternehmen und Gewerbetreibende.

Rechnungsähnlich aufgemachte Formulare, Eintragungs- offerten in "Datenregister" oder "Markenregister", vermeintliche Korrekturformulare, Einträge in Internet-Datenbanken oder Branchenverzeichnisse - die Methoden, mit denen diese Anbieter abzuzocken versuchen, basieren meist auf dem gleichen Schema.
Bei oberflächlicher Betrachtung sehen diese Formulare aus wie manches Schreiben eines seriösen Verlages - oft sind sogar Markenzeichen, Signets oder typische Farbgebungen und Schriftarten nachgeahmt. Erst im Kleingedruckten oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschließt sich beim genauen Studium der wahre Zweck. Dort wird klar, dass mit der Überweisung des vermeintlichen Rechnungsbetrags oder gar nur dem Ergänzen einer Telefonnummer auf dem "Korrekturbogen" und der Rücksendung des Formulars ein Vertrag zustande kommt, der dann noch oft ohne Kündigung sogar noch über mehrere Jahre läuft.
Daher prüfen Sie jedes Formular für die Eintragung in einem Verzeichnis ganz genau
 
Kennen Sie den Absender? 
Kennen Sie das beworbene Verzeichnis? 
Sind Sie dort bereits Kunde?
Kennen Sie oder Ihre Kunden die Internet-Adresse, unter der Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll? 
Prüfen Sie die Verbreitung des beworbenen Produkts!
Formulierungen wie "Die Verteilung erfolgt an Stellen, die dem Verlag sinnvoll erscheinen" sprechen nicht gerade für eine werbewirksame Distribution in Ihrem Interesse.
Prüfen Sie die Auflagenhöhe bei gedruckten Verzeichnissen.
Prüfen Sie, ob eine Veröffentlichung Ihrer handels- oder markenregisterlichen Eintragung notwendig oder für Sie sinnvoll ist! Fragen Sie in Zweifelsfällen bei Ihrer IHK oder dem zuständigen Amtsgericht nach.
Fehlende Angaben zur Adresse oder der Geschäftsführung des Absenders auf dem Formular sollten Sie stutzig machen!
Rufen Sie in Zweifelsfällen beim absendenden Verlag an. Bei unseriösen Unternehmen meldet sich oft nur ein Anrufbeantworter.


Erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen bei Ihrer IHK, dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität oder dem VDAV nach dem Absender des Formulars.
Schicken Sie zweifelhafte Formulare zur Prüfung an die IHK oder den VDAV und leisten Sie keine voreiligen Zahlungen. Sind Sie auf ein derartiges Angebot hereingefallen, lassen Sie sich bei einem Anwalt oder der IHK beraten, was Sie tun können, um wieder an Ihr Geld zu kommen. Sind Sie einmal auf ein derartiges Angebot hereingefallen, müssen Sie sich dies nicht auch noch in den Folgejahren vorhalten lassen. Nach einem Urteil des BGH sind in derartigen Fällen sog. Abonnements- verpflichtungen nicht gültig.
Gegen die Absender der Formulare kann oft nur zivilrechtlich wegen eines Wettbewerbsverstoßes vorgegangen werden.
Staatsanwaltschaften und Gerichte haben sich in der Vergangenheit leider oft auf den Standpunkt zurückgezogen, dass jeder, der heute am Geschäftsleben teilnimmt, auch das Kleingedruckte genau lesen muss. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2001 könnte jetzt auch die strafrechtliche Ahndung dieser Vorgehensweisen erleichtern.

Nur eine strafrechtliche Ahndung vermag dem Tun dieser Anbieter ein Ende zu setzen.


Im Internet

Wenn Sie mehr über den VDAV wissen möchten, klicken Sie einfach auf das Logo. Auf seinen Internet-Seiten hält der Verband viele interessante Informationen bereit. 

VDAV - Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e. V.
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